„racial profiling“ vor Verwaltungsgericht Dresden

Betroffener klagt gegen rassistische Polizeikontrolle im Zug bei Dresden — KOP Dresden: „Die Polizei kriminalisiert damit Flucht und Migration sowie Menschen anhand von rassistischen Stereotypen.“

Verhandlung: Mittwoch, 20. Mai 2015 um 13 Uhr
6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden, Saal 05
Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden

Als 2012 das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines Schwarzen deutschen Mannes abwies, der sich gegen eine Kontrolle im Zug gewehrt hatte, drohte das Urteil zu einem gefährlichen rassistischen Präzedenzfall zu werden. Noch im gleichen Jahr wurde das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz revidiert. Doch die polizeiliche Praxis des „racial profiling“ ist kein Einzelfall aus Koblenz — auch wenn die Bundesregierung trotz des Verfahrens in Koblenz die Anwendung von „racial profiling“ negiert. Täglich werden Menschen rechtswidrig aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert. So wohl auch im Juli des Jahres 2012 auf der Strecke Prag-Dresden.

„Warum kontrollieren Sie uns?“

Am 26. Juli 2012 fuhr Biplab Basu zusammen mit seiner Tochter von Prag nach Dresden mit dem Zug. Kurz nach der tschechisch-deutschen Grenze betraten Beamt_innen der Bundespolizei das Abteil der beiden, um eine Personalienkontrolle durchzuführen. Nach Beobachtungen von Herrn Basu war er der erste Reisegast in dem Waggon, den die Beamt_innen kontrollierten, obwohl er und seine Tochter nicht die einzigen Fahrgäste im Wagen waren. Auf Nachfrage, warum er und seine Tochter denn kontrolliert wurden, erklärten die Polizist_innen, dass es sich um eine stichprobenartige Kontrolle handeln würde. Nach welchen Kriterien und für welchen Zweck die Stichproben durchgeführt würden, konnte der Beamte auf Nachfrage Herrn Basus nicht beantworten.
Daraufhin äußerte Herr Basu, dass er denke, dass die Beamt_innen ihn und seine Tochter offensichtlich nach ihrer Hautfarbe ausgesucht hätten und er diese Kontrolle als rassistisch empfinde. Der Beamte antwortete, dass er das Verhalten von Herrn Basu als beleidigend und provokativ empfand, jedoch von einer Anzeige absehe. Nach der Kontrolle der Ausweise verließen die Beamten das Abteil und es erfolgte keine weitere Kontrolle mehr in dem Waggon.
Einige Zeit später trat ein Polizist erneut auf Herrn Basu zu und teilte ihm mit, dass es auf dieser Strecke viel illegalen Zigarettenhandel gebe. Die Nachfrage Herrn Basus, ob er im Verdacht stehe, illegalen Zigarettenhandel zu betreiben, verneinte der Beamte. „Anhand der Tatsache, dass der Beamte einen wirklichen Grund für die Kontrolle nicht nennen konnte, wird deutlich, dass er die Sachlage und seine rechtlichen Befugnisse nicht in Abwägung gebracht hatte und einfach eine Person kontrollierte, die ihm ‚Anders‘ erschien“, sagte die Anwältin des Klägers, Dr. Maren Burkhardt.

Diese Art von Personalienfeststellung möchte Biplab Basu nun nicht länger hinnehmen. Er erstattete Anzeige, um auf den strukturellen Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden aufmerksam zu machen. Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) Dresden, KOP Berlin und KOP Bremen unterstützt Herrn Biplab Basus Klage.

„Im Grenzbereich nutzt die Polizei vermeintlich verdachtsunabhängige Kontrollen, um nach Menschen ohne Papiere zu fahnden. So kriminalisiert sie Flucht und Migration sowie Menschen anhand von rassistischen Stereotypen. Tatsächlich sind Kontrollen auf Basis der Hautfarbe grundgesetzwidrig und rassistisch.“ (Clara Reitner, KOP DD)

Kontakt in Dresden: kopdresden@riseup.net
www.kopdresden.noblogs.org

Kontakt in Berlin: Helga Seyb, info@kop-berlin.de,
www.kop-berlin.de Mobil 0175/5447567

Die Verhandlung findest statt:
Mittwoch, 20. Mai 2015 um 13 Uhr
6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden, Saal 05
Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden

Dieser Beitrag wurde unter News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.