Stop racial profiling! Unterstützt das Verfahren gegen die BRD!

Spendenaufruf

Rassistische Diskriminierung ist weder auf Einzeltäter_innen, noch auf die „persönliche Empfindsamkeit“ des Opfers zurückzuführen. Rassismus hat System!

Am 20. Mai verhandelte das Dresdner Verwaltungsgericht die Klage von Biplab Basu gegen die Bundespolizei Dresden. Biplab Basu war im Zug in Grenznähe mit seiner Tochter als einziger im Waggon kontrolliert worden. Der Beamte nannte ihm keine Begründung für die Kontrolle; er wurde ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert. Das Urteil soll in einigen Wochen gefällt werden.

Die Vertreterin des Klägers, Maren Burkhardt erklärte: „Das Gericht hat gesagt, die Regelung der bundespolizeilichen Kontrolle sei europarechtswidrig – dem stimmen wir zu. Jedoch kommt dabei der Verstoß gegen Herrn Basus Grundrechte zu kurz: Das Polizeigesetz begünstigt zwar Racial Profiling, jedoch stoppt eine Gesetzesänderung noch nicht das Racial Profiling. Gerade das Fehlen nachvollziehbarer Kriterien für die Kontrollen führt zur rassistischen Auswahl der Kontrollierten.“

„Rassismus war kein Thema“

Der Kläger Biplab Basu betonte während der Verhandlung mehrfach, dass die Kontrolle eine rassistische Diskriminierung gegen ihn sei. Die Richterin beschied ihm daraufhin „sicher sehr empfindsam“ zu sein. Sie sagte, sie könne kaum eine schwere Grundrechtsbeeinträchtigung sehen. Das Gericht ging über weitere Versuche Herrn Basus hinweg, Rassismus als Grundlage der Kontrolle und damit die Grundrechtsverletzung zum Thema der Verhandlung zu machen.

Dazu sagt Biplab Basu: „Ich bedauere, dass die Richterin die Ausweiskontrolle verharmlost und nicht erkannt hat, dass Racial Profiling durch die Staatsgewalt als solches für die Kontrollierten, wenn auch nicht physische jedoch psychische Gewalt darstellt. Ich bedauere außerdem, dass Rassismus kein Thema war. Trotzdem freue ich, wenn der Vorstoß des Gerichts bedeutet, dass der europarechtswidrige § 23.1.3 BPolG abgeschafft wird.“

Der Fall ist kein Einzelfall. In München findet gerade ein ähnlicher Prozess statt. Laut Süddeutscher Zeitung finden zurzeit noch acht weitere Prozesse statt. Die Bundesregierung hingegen leugnet weiterhin, dass die Bundespolizei Racial Profiling anwenden würde, ebenso die sächsische Landesregierung.

Dazu Clara Reithner von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Dresden: „Die rassistischen Kontrollen, die Kriminalisierung von People of Color und von Migrant_innen müssen ein Ende haben. Racial Profiling zu leugnen und Rassismus zu beschweigen, hilft dabei nicht weiter. Die Brutalität jeder einzelnen, rassistischen Kontrolle muss anerkannt werden.“

Ein solches Verfahren kostet nicht nur viel Kraft und Zeit für den Kläger, sondern auch Geld. Daher bitten wir euch, das Verfahren zu unterstützen!

Spenden bitte auf das Konto:
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