Am 22. August 2013 haben alle Parteien im Deutschen Bundestag einstimmig die gemeinsamen Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ (DS 17/14600) angenommen und beschlossenen. Alle vorhandenen Strukturen sind „zu sichern und drohende Kürzungen zu verhindern“. Dies gelte insbesondere für diejenigen Strukturen, die tagtäglich „sichtbar und aktiv für die freiheitliche Demokratische Grundordnung eintreten“. Hierzu zählen die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus, die „Kommunal- und Landespolitikerinnen und –Politik“ beraten, sowie die Beratungsstellen, die „Opfer neonazistischer und rassistischer Gewalt“ unterstützen.
In der letzten Bundestagssitzung vor den Wahlen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Zusage gemacht, alle Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses umzusetzen. Trotz dieser eindeutigen Beschlusslage bringt die fragile Fördersituation im Bund die Länder in Bedrängnis und gefährdet die gute Beratungspraxis gegen Rechtsextremismus in Sachsen.
Auch in Sachsen scheint man sich einig, dass die Arbeit weitergehen soll. So ließ die Sozialministerin Christine Clauß am 19. September 2013 im Sächsischen Landtag folgende Äußerung verkünden: „Die Staatsregierung plant eine Fortführung der Kofinanzierung des Beratungsnetzwerks Sachsens im Jahr 2014. Zurzeit arbeitet das Sozialministerium an einer Lösung, entsprechende Mittel bereitzustellen“ (Plenarprotokoll 19. September 2013)“
Robert Kusche, Geschäftsführer des Bereichs Opferberatung des RAA Sachsen e.V., sagt dazu: „Trotz dieser Bekenntnisse auf der politischen Bühne haben weder wir noch die Kolleg_innen des Kulturbüros Sachsen irgendwelche verbindlichen Aussagen von SMS und SMI bekommen.“ Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Kulturbüro Sachsen e.V., ergänzt: „Diese untragbare und ungeklärte Situation wird auf dem Rücken der Mitarbeiter_innen, der Opfer rechter Gewalt sowie zahlreicher Beratungsnehmer_innen ausgetragen. Wir fordern daher die Staatsregierung auf, endlich zu handeln“.
Hintergrund zur Situation:
Im aktuellen sächsischen Doppelhaushalt ist keine Kofinanzierung für die Mobile Beratung und die Opferberatung und damit für das Beratungsnetzwerk Sachsen für 2014 eingestellt worden. Hintergrund sind verspätete Finanzzusagen des Bundes für 2014.
Bis heute konnte die sächsische Staatsregierung das Dilemma der fehlenden Kofinanzierung für 2014 nicht klären. Der späte Entschluss des Bundes und die zeitaufwändigen Abläufe der sächsischen Verwaltung gefährden die gute Beratungspraxis von Mobiler Beratung und Opferberatung im kommenden Jahr. Das seit 2007 kontinuierlich durch das Land Sachsen kofinanzierte Beratungsnetzwerk mit seinen beiden Beratungsträgern für Mobile Beratung und für Opferberatung rutscht damit in eine chronische Unterfinanzierung. Gefährdet werden dadurch auch die bereits zugesagten Bundesmittel in Höhe von 280.000 €.