Die deutsche Bundesregierung leugnet weiterhin, dass Bundespolizist_innen die illegale und rassistische Praxis des racial profiling anwenden. Dabei häufen sich die veröffentlichten Fälle von rassistischen Polizeikontrollen (und anderen Maßnahmen), vor allem an Bahnhöfen und in Grenzgebieten – also in Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizei. Auch KOP Dresden hat darauf mit einer Kundgebung aufmerksam gemacht.
Kürzlich hat nun Ulla Jelpke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt: „Racial profiling bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei“ (17/11776). In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die Rechtswidrigkeit von racial profiling – und bestreitet jegliche rassistischen Maßnahmen durch die Bundespolizei getreu dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Dass darauf kein Verlass ist, zeigen jedoch die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort:
„Vor diesem Hintergrund ist die äußere Erscheinung einer Person unter Umständen eines von mehreren Kriterien, die zu einem Handeln der Beamten führen können, niemals jedoch das alleinige Kriterium. Das konkrete Verhalten oder das mitgeführte Gepäck einer Person, aber auch Informationen anderer Behörden sowie Informationen überzurückliegende unerlaubte Einreisen auf bestimmten Zugstrecken sind ebenso Kriterien wie Erkenntnisse zu Tatbegehungsweisen oder geographische Gegebenheiten, die auf die Nutzung zum Beispiel der Bahn zur unerlaubten Einreisehindeuten.“
Tatsächlich ist genau diese „äußere Erscheinung“ ausschlaggebend. Denn auf „bestimmten Zugstrecken“ und anderern „geographischen Gegebenheiten“ werden People of Color grundsätzlich als Verdächtige und Illegale konstruiert und kontrolliert – für weiße Europäer_innen trifft dies nicht zu. Erst im letzten Jahr wurde ein solcher Fall bekannt, bei dem zwei Bundespolizisten einen Schwarzen wegen seiner Hautfarbe kontrollierten. Dabei gab einer der Beamten offen zu, die Hautfarbe als Kriterium heranzuziehen, wenn es darum geht, potentielle „Illegale“ zu kontrollieren.
Die Antwort der Bundesregierung könne die Kritik Betroffener nicht widerlegen, befindet auch die Anfrage-Stellerin. Die Linkspartei hat bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Schon damals leugnete die Regierung racial profiling und versucht damit, Kritik an der Polizei zu verhindern. Rassismus muss benannt werden, um ihn bekämpfen zu können.