Gericht erlaubt racial profiling – rassistische Kontrollen ab jetzt legal?

Am 27. März 2012 urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Bundespolizist_innen in Grenzgebieten sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen dürfen und dabei auch das äußere Erscheinungsbild, etwa die Hautfarbe, als Kriterium für die stichprobenartigen Kontrollen heranziehen dürfen.

Ein Polizeibeamter sagte dabei ganz offen, „… wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe“ (PM des VG Koblenz).

Das Gericht wies die Klage, dass die Kontrolle, die Auslöserin für den Prozess war, rechtswidrig ist zurück: „Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen.“ (PM)

Ironisch ist an diesem Fall nicht nur, dass die Kontrollen in den Grenzgebieten als „verdachtsunabhängig“ bezeichnet werden, obwohl doch ein klarer Verdacht vorliegt, nämlich die „illegale“ Einreise ins schöne rassistische Deutschland. Der Unterhaltungswert dieses eigentlich tragischen und diskriminierenden Urteils liegt vor allem darin, dass die deutsche Bundesregierung behauptet, es gebe gar kein racial profiling in Deutschland, weil sich das mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren ließe.

Dass racial profiling mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist, thematisieren auch der law blog und juraexamen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Eine Legalisierung von racial profiling trägt dazu bei, die rassistische polizeiliche Praxis, die rassistischen Strukturen und den rassistischen Konsens in Deutschland noch zu verfestigen. Schluss mit racial profiling, Schluss mit rassistischer Polizeigewalt!

 

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