Tipps für Dezember: ID without Colors und Oury Jalloh

Wir möchten Euch auf zwei Veranstaltungen im Dezember hinweisen:

Mittwoch, 3. Dezember, 20 Uhr: Film und Vortrag:

„ID without Colors“ Auch in Berlin gehört Racial Profiling zur Tagesordnung. Aus aller Welt kommen Menschen in die deutsche Hauptstadt, um die künstlerische und kulturelle Atmosphäre der Stadt zu genießen. „Berlin ist multikulti“ ist das Image, das sich die Hauptstadt auf die Fahne geschrieben hat. Die Realität ist komplizierter. Seit 2002 wurden in einer berlinweiten Chronik über 150 Fälle rassistischer Polizeigewalt von der Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) dokumentiert. Mit dem Begriff ‚institutioneller Rassismus‘ wird eine Form des Rassismus beschrieben, wie sie vor allem in Behörden und Institutionen zum tragen kommt. Hierzu zählen Praxen wie das „Racial“ oder „Ethnic Profiling“.

Wir reden mit Biblap (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (Berlin) über diese Form des Rassismus und zeigen den Film „ID–withoutcolors“ – einen Dokumentarfilm über racial profiling in Deutschland (2013, Regie: Riccardo Valsecchi)
Eine Veranstaltung der Kampagne Sachsens Demokratie

Sonntag, 7. Dezemeber, 20 Uhr, Mobilisierungsveranstaltung 10 Jahre Mord an Oury Jalloh – ein kollektives Verbechen staatlicher Organe in der BRD

Vor 10 Jahren schockierte der Feuertod von Oury Jalloh, an Händen und Füßen an einer feuerfesten Matratze in einer Polizeizelle angekettet, die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Nur durch das beharrliche Nachbohren einer kritischen Öffentlichkeit und der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.“ wurden die zahlreichen Vertuschungsversuche der beteiligten Behörden sichtbar gemacht. Die Initiative gab nach erfolgreicher Spendenkampagne ein Gutachten in Auftrag, das nachweist, dass nur mithilfe von Brandbeschleunigern derart tödliche Brandverletzungen hervorgerufen werden können. Nach und nach treten weitere Hintergünde der Ermordung Oury Jallohs zutage, wie in diesem hörenswerten Radiofeature (Dauer: 54 min.) dargelegt wird. (Die Initiative empfiehlt, vor der Veranstaltung das Feature zu hören!)Damit stürzt das Lügengebäude, demzufolge sich Oury Jalloh selbst angezündet haben soll und in dem sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz seit 10 Jahren verkriechen, endgültig in sich zusammen. Wer trägt Verantwortung für den Mord an Oury Jalloh? Wer hat Interesse an Beweisvernichtung und Justizsabotage? AktivistInnen der Initiative berichten über den aktuellen Stand ihrer Arbeit, die anhaltende Repression und wollen mit euch auch über Parallelen anhand der Aufarbeitung des NSU-Komplexes diskutieren.

Wir mobilisieren mit dieser Veranstaltung gleichzeitig zur Gedenkdemonstration am 10. Todestag von Oury Jalloh, dem 7. JANUAR 2015 IN DESSAU. DEMONSTRIERT MIT UNS GEMEINSAM GEGEN DIESES STAATSVERBRECHEN! OURY JALLOH — DAS WAR MORD! Eine Veranstaltung von kosmotique, KOP Dresden und RM16

Beide Veranstaltungen finden statt in der kosmotique, Martin-Luther-straße 13, 01099 Dresden

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Rassistische E-Mails bei Zwickauer Polizei

Artikelempfehlung:

Polizei ermittelt in ihren Reihen zu ausländerfeindlichen E-Mails

Die Verbrechen der NSU sind noch nicht aufgearbeitet, da fällt erneut ein Schatten auf die Polizei in Zwickau.

Quelle: Freie Presse

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Gedenken an die Ermordung Jorge Gomondais

Jorge – Tod eines Vertragsarbeiters
04.04.2014 um 19:00 Uhr

Filmvorführung anlässlich der Ermordung von Jorge Gomondai. „Jorge – Tod eines Vertragsarbeiters“, Dtl. 1995, 84 min.
Die Veranstaltung findet im IBZ des Ausländerrats Dresden e.V. auf der Heinrich-Zille-Str. 6 statt.

Gedenken an die Ermordung Jorge Gomondais
06.04.2014 um 16:00 Uhr findet das Gedenken am Gedenkstein auf dem Jorge-Gomondai-Platz statt.

Friedensgebet
07.04.2014 um 17:00 Uhr

Anlässlich des Todestages von Jorge Gomondai findet in der Kreuzkirche ein Friedensgebet statt.

Gomondai

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Alles im weißen Bereich? Institutioneller Rassismus in Sachsen – Tagung

Fr, 7.2.14 9:30 bis 17 Uhr
Deutsches Hygiene Museum

 www.weiterdenken.de

Programm als Download:

deutsch  hier

Programmflyer english/ français/ po russki hier

Programm
Rassismus in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen gefährdet das friedliche Zusammenleben in demokratischen Gesellschaften. Auf individueller Ebene führt er zur Diskriminierung, Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt gegen die Betroffenen. Nicht erst seit der Selbstaufdeckung der terroristischen Vereinigung «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) gewinnt auch der Begriff des «institutionellen Rassismus» in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die Versäumnisse von Verfassungsschutz und Polizei bei den Ermittlungen im Falle des NSU lassen auf strukturelle Blindheit von Institutionen gegenüber rassistischen Motiven bei Straftaten schließen. Aber auch in anderen Organisationen und Institutionen findet sich Rassismus. Wir wollen institutionellen Rassismus genauer untersuchen und Wege zu seiner Überwindung zeigen. Wir werden zunächst «institutionellen Rassismus» in seinen theoretisch-begrifflichen und praktischen Dimensionen sowie seine Relevanz für ein demokratisches Gemeinwesen und eine demokratische Gesellschaft beleuchten.
In Workshops werden wir konkrete Beispiele zusammentragen, Gründe, Strukturen und Akteurinnen und Akteure benennen und Strategien zur Bewältigung von institutionellem Rassismus erarbeiten.
Mit der Tagung setzen das Kulturbüro Sachsen und Weiterdenken ihre Reihe zu Fragen von demokratischer Kultur in Sachsen fort. Die Tagungen zum Extremismusansatz und Extremismusbegriff (2010), «Ordnung und Unordnung (in) der Demokratie» (2011), «Sachsens Demokratie?» (2012) und «Wer schützt die Verfassung? – Kritik zu den Verfassungsschutzbehörden und Perspektiven jenseits der Ämter» (2013) wurden dokumentiert und können im Internet unter www.weiterdenken.de herunter geladen werden.

Workshop 1
Heute geschlossene Veranstaltung
Zum Umgang mit rassistischen Einlasspraxen in Clubs und Diskotheken
mit
Iris Fischer-Bach und Daniel Bartel, Antidiskriminierungsbüro Sachsen

Workshop 2
Rassismus im Ort
Politik und Ermittlungsbehörden – Das Beispiel Mügeln
mit
Friedemann Affolderbach, Goethe-Universität Frankfurt/Main
Solvejg Höppner, Kulturbüro Sachsen e. V. – Mobiles Beratungsteam
Dr. Britta Schellenberg, Centrum für angewandte Politikforschung an der LMU München

Workshop 3
Besetzte Stellen
Rassistische Diskriminierung in Arbeit und Ausbildung
mit
Rudaba Badakhshi, Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration
Swetlana Kreismann, Ausländerrat Dresden
Andreas Hieronymus, Institut für Migrations- und Rassismusforschung Hamburg

Workshop 4
Racial Profiling
Zwischen gesellschaftlicher Realität und antirassistischen Handlungsoptionen
mit
Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt Dresden
Martin Herrnkind,  Amnesty International, Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrecht

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Pressemitteilung: Neue Verfahren gegen die Bundespolizei zu „racial profiling“ in Zügen und Bahnhöfen

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Göttingen, den 18.12.2013

Das so genannte „racial profiling“, die Kontrolle von Menschen anhand äußerer Merkmale wie der Hautfarbe und anderer Zuschreibungen, wird die deutsche Justiz weiterhin beschäftigen. Erst im Oktober 2012 hatte des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit einer Entscheidung europaweit für Aufsehen gesorgt, nach der die Kontrolle eines Studenten einzig wegen seiner „Hautfarbe“ nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Nun sind vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Köln zwei neue Verfahren gegen die Bundespolizei anhängig – auch hier war wieder die „Hautfarbe“ der Kläger der Grund für die Kontrollen.

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart behandelt die Klage eines 28-jährigen Angestellten eines Bundesunternehmens aus Berlin. Er wurde am 19.11.2013 in der ersten Klasse eines ICE zwischen Baden-Baden und Offenburg als einziger Fahrgast im Waggon ohne erkennbaren Anlass offensichtlich wegen seiner „Hautfarbe“ kontrolliert. Drei Bundespolizisten notierten seine Personalien und glichen sie mit polizeilichen Datenbanken ab. Als Grund wurde dem Kläger nur mitgeteilt, dass sich der ICE im Grenzgebiet bewege. Das Verwaltungsgericht Köln muss sich dagegen mit der Klage eines 38 Jahre alten Heilpraktikers aus Witten beschäftigen. Während er am 12.11.2013 im Hauptbahnhof Bochum auf seine Lebensgefährtin wartete, wurde er ebenfalls einzig wegen seiner „Hautfarbe“ von zwei Bundespolizisten kontrolliert. Zur Begründung hieß es seitens der Beamten lediglich, man suche nach Menschen aus Nordafrika und Syrien.

Die gesetzliche Grundlage für solche „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen findet sich in § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Hiernach können die Beamtinnen und Beamten zur Verhinderung illegaler Einreise aufgrund von „Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung“ ohne Vorliegen einer Gefahr selbst entscheiden, wen sie kontrollieren. Obwohl es das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 3 verbietet, Menschen wegen der Herkunft oder der Hautfarbe zu diskriminieren, geraten regelmäßig Menschen in die Kontrollen, die in den Augen der Bundespolizistinnen und -polizisten „nicht deutsch“ aussehen. „Das Bundespolizeigesetz selbst schafft die Voraussetzungen für den sich in den deutschen Bahnhöfen und Zügen immer wiederholenden Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wir streben deshalb nun auch die gerichtliche Klärung der Frage an, ob § 22 Abs. 1a BPolG mit dem Grundgesetz noch vereinbar ist“, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die beiden Kläger juristisch vertritt. „Wir werden daher den Gerichten im Laufe der Verfahren auch die unmittelbare Vorlage der Sache zum Bundesverfassungsgericht vorschlagen.“, so Adam weiter.

Die Verfahren werden von Selbstorganisationen wie der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund), der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), dem arbeitskreis kritischer juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der National Association for the Advancement of Colored People (NAACP) begleitet und unterstützt.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur

Verfügung.
Hintergrundinformationen zu dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz aus dem Jahr 2012 finden Sie hier

Weitere Informationen

Pressemitteilung ISD

http://www.tagesschau.de/inland/racialprofiling100.html

http://www.fr-online.de/politik/racial-profiling-paragraf-22-fuer-alltagsrassismus,1472596,25652998.html

http://www.publikative.org/2013/12/18/racial-profiling-bundespolizei-wird-verklagt/

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Fall Oury Jalloh: Brandgutachten widerlegt Selbstmordhypothese

Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im sogenannten „Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit 9 Jahren ungeklärt bleiben?

Neue Anknüpfungspunkte für weitere Ermittlungen im Fall Oury Jalloh wurden auf einer Pressekonferenz am 12.11.2013 im Haus für Demokratie und Menschenrechte durch die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh präsentiert. Der 23-Jährige war am 7. Januar 2005 in einer Zelle im Dessauer Polizeirevier verbrannt. Bisherige Brandgutachten wurden unter Vorgaben von Gericht und Staatsanwaltschaft erstellt und gingen jeweils von der Selbstmordthese aus. Nachdem deutsche Brandgutachter, die von Aufträgen der Gerichte abhängig sind, die Anfragen der Initiative abgelehnt hatten, wurde ein Brandgutachter in Irland mit dem Gutachten beauftragt. Dieser kam nach Tests nun zu dem Schluss, dass unter vergleichbaren Bedingungen das Brandbild vom 7. Januar 2005 nur mit Brandbeschleunigern erzeugt werden kann und erläuterte dies im Detail auf der Pressekonferenz; die Hypothese der Selbstanzündung des an Händen und Füßen fixierten Oury Jallohs mit einem Feuerzeug ist somit widerlegt, ein Dritter muss ihn demnach angezündet haben.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat zusammen mit dessen Familienangehörigen auf der Grundlage des neuen Gutachtens dem Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlag übermittelt. „Der Anspruch einer rückhaltlosen Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs erscheint uns in Zuständigkeit der Landesbehörden Sachsen-Anhalts nicht umsetzbar“ so das Fazit der Initiative nach insgesamt vier Jahren Prozessbegleitung an zwei verschiedenen Schwurgerichten des Landes Sachsen-Anhalts. Viele Zeitungsberichte waren sich nach der Pressekonferenz nun einig, dass mit dem unabhängigen Brandgutachten die Mordthese gestützt wird. Der leitende Oberstaatsanwalt in Dessau-Roßlau zeigte sich nun ebenfalls interessiert. Die Frage, warum die neunjährige Arbeit einer Initiative, die Spenden vieler Menschen und ein privat finanziertes aufwendiges unabhängiges Brandgutachten notwendig ist, damit die einseitige Stoßrichtung der bisherigen Brandgutachten angezweifelt wird, bleibt.

Da das Brandgutachten noch nicht finanziert ist, braucht die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh weiterhin eure Unterstützung. Unter http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2013/02/08/700-x-50-euro-fur-unabhangigen-brandgutachter/ erklären sie weitere Hintergründe und Möglichkeiten zur Spende.

Video zum Film zum Brandgutachten:

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2013/11/12/video-brandgutachen-fire-investigation/

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Pressemitteilung Kulturbüro Sachsen e.V. / RAA Sachsen e.V.

Am 22. August 2013 haben alle Parteien im Deutschen Bundestag einstimmig die gemeinsamen Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ (DS 17/14600) angenommen und beschlossenen. Alle vorhandenen Strukturen sind „zu sichern und drohende Kürzungen zu verhindern“. Dies gelte insbesondere für diejenigen Strukturen, die tagtäglich „sichtbar und aktiv für die freiheitliche Demokratische Grundordnung eintreten“. Hierzu zählen die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus, die „Kommunal- und Landespolitikerinnen und –Politik“ beraten, sowie die Beratungsstellen, die „Opfer neonazistischer und rassistischer Gewalt“ unterstützen.

In der letzten Bundestagssitzung vor den Wahlen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Zusage gemacht, alle Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses umzusetzen. Trotz dieser eindeutigen Beschlusslage bringt die fragile Fördersituation im Bund die Länder in Bedrängnis und gefährdet die gute Beratungspraxis gegen Rechtsextremismus in Sachsen.

Auch in Sachsen scheint man sich einig, dass die Arbeit weitergehen soll. So ließ die Sozialministerin Christine Clauß am 19. September 2013 im Sächsischen Landtag folgende Äußerung verkünden: „Die Staatsregierung plant eine Fortführung der Kofinanzierung des Beratungsnetzwerks Sachsens im Jahr 2014. Zurzeit arbeitet das Sozialministerium an einer Lösung, entsprechende Mittel bereitzustellen“ (Plenarprotokoll 19. September 2013)“

Robert Kusche, Geschäftsführer des Bereichs Opferberatung des RAA Sachsen e.V., sagt dazu: „Trotz dieser Bekenntnisse auf der politischen Bühne haben weder wir noch die Kolleg_innen des Kulturbüros Sachsen irgendwelche verbindlichen Aussagen von SMS und SMI bekommen.“ Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Kulturbüro Sachsen e.V., ergänzt: „Diese untragbare und ungeklärte Situation wird auf dem Rücken der Mitarbeiter_innen, der Opfer rechter Gewalt sowie zahlreicher Beratungsnehmer_innen ausgetragen. Wir fordern daher die Staatsregierung auf, endlich zu handeln“.

Hintergrund zur Situation:

Im aktuellen sächsischen Doppelhaushalt ist keine Kofinanzierung für die Mobile Beratung und die Opferberatung und damit für das Beratungsnetzwerk Sachsen für 2014 eingestellt worden. Hintergrund sind verspätete Finanzzusagen des Bundes für 2014.

Bis heute konnte die sächsische Staatsregierung das Dilemma der fehlenden Kofinanzierung für 2014 nicht klären. Der späte Entschluss des Bundes und die zeitaufwändigen Abläufe der sächsischen Verwaltung gefährden die gute Beratungspraxis von Mobiler Beratung und Opferberatung im kommenden Jahr. Das seit 2007 kontinuierlich durch das Land Sachsen kofinanzierte Beratungsnetzwerk mit seinen beiden Beratungsträgern für Mobile Beratung und für Opferberatung rutscht damit in eine chronische Unterfinanzierung. Gefährdet werden dadurch auch die bereits zugesagten Bundesmittel in Höhe von 280.000 €.

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COP WATCH – WER RACIAL PROFILING BEOBACHTET, STÖRT!

Empört über das aktuelle Verhalten des Verwaltungsgerichts Koblenz hier eine Stellungnahme von KOP Berlin, welche von uns unterstützt wird.

http://www.kop-berlin.de/beitrag/cop-watch-wer-racial-profiling-beobachtet-stort

COP WATCH – WER RACIAL PROFILING BEOBACHTET, STÖRT!

Stellungnahme der KOP vom 24.09.2013

Wiederholt weigert sich das Verwaltungsgericht Koblenz Rassismus bei der Polizei zu erkennen und zu verurteilen. Am 21.08.2013 hatte das Gericht die Klage einer jungen Frau abgewiesen, die gegen die Rechtmäßigkeit eines Platzverweises prozessierte. Sie hatte am 05. Mai 2012 zusammen mit Anderen am Kasseler Hauptbahnhof eine Personenkontrolle beobachtet, die rassistisch motiviert war. Die Beamt*innen fühlten sich von ihr gestört und entfernten sie im Polizeigriff aus dem Bahnhof. Offensichtlich passte es ihnen nicht, dass die Klägerin sie bereits zuvor in einem Zug wegen ihrer Kontrollpraxis angesprochen hatte. Da gaben sie noch zu, ihre Kontrollen verdachtsunabhängig nach rassistischen Kriterien wie Haut- und Haarfarbe auszurichten. (Az.: 5 K 832/12.KO)

Dabei hatte das OVG Rheinland-Pfalz im Oktober 2012 beschlossen, dass eine Personenkontrolle anhand rassistischer Merkmale wie Hautfarbe dem Gleichbehandlungsgrundsatz des GG widerspreche. (Az. 7 A 10532/12.OVG) Dass der Beschluss Polizeibeamt*innen im Alltag offensichtlich wenig interessiert, war nach der Stellungnahme von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, nicht anders zu erwarten. Wendt hatte den Beschluss des OVG damals als „schöngeistige Rechtspflege“ scharf kritisiert. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung schätzte daraufhin richtig ein, als er schrieb: „Das heißt nichts anders als das: Die Polizei hat Menschen anderer Hautfarbe auf dem Kieker. Es gibt den polizeilichen Pauschalverdacht gegen Farbige. Das aber verstößt gegen mehr Gesetze und Konventionen, als hier aufgezählt werden können. (…) Wenn nun Polizeivertreter diese Artikel und Paragrafen für untauglichen Firlefanz halten, ist das, vorsichtig gesagt, befremdlich.“ (Zit. n. http://www.berliner-zeitung.de/meinung/auslese-ein-polizist–der-zu-viel-redet,10808020,20759000.html)

Das Verfahren von damals konnte keine Wirkung hin zu einer diskriminierungssensiblen Praxis polizeilicher Arbeit entfalten, soviel ist klar. Allein in Berlin hat KOP seit dem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz knapp zehn Fälle rassistischer Polizeipraxis dokumentiert. Auch berichten bundesweit weiter Menschen von rassistischen Personenkontrollen in Zügen der Deutschen Bahn. Das zeigen die Rückmeldungen, die KOP und die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland auf ihre bundesweite Kampagne „Racial Profiling kostet …“ erhält. Die Kampagne motiviert Menschen, die rassistische Personenkontrollen im Zugriffsbereich der Bundespolizei erleben bzw. bezeugen, einen symbolischen Schadenersatz sowie eine Stellungnahme von der Behörde zu verlangen. (Vgl. http://www.stoppt-racial-profiling.de/)

Dass Zeug*innen von Racial Profiling, die in zivilcouragierter Weise das verfassungsgemäße Handeln von Polizist*innen im Alltag beobachten, durch Polizei und Justiz kriminalisiert werden, ist auch in Berlin nicht neu. Auch hier werden sie diffamiert, Opfer von Geltungsdrang und politischer Verblendung zu sein. (Vgl. bspw. http://kop-berlin.de/bundles/kbweb/files/kop_chronik.pdf, S. 119, 126, 129)

Dabei stellt die Beobachtung polizeilichen Handelns durch Bürger*innen ein jahrzehntealtes Konzept der Menschen- und Bürgerrechtsarbeit dar. (Vgl. Liz Fekete: Wozu Monitoring?; in ReachOut: Rückblicke, Praxen, Perspektiven. 10 Jahre ReachOut, Berlin, 2011) So muss die polizeiliche Praxis des Racial Profiling selbstverständlich beobachtet, bezeugt, dokumentiert und öffentlich thematisiert werden. Die Behörde selbst äußert sich zum Vorwurf rassistischen Handelns nämlich nicht bzw. stets abweisend, ist also keine Hilfe bei der Aufklärung darüber, welche Erscheinungsformen rassistische Praxen in der Polizei haben. Dabei kann sie ihre Aussagen auf keinerlei empirische Untersuchungen stützen. Der Beweis, die Polizei würde nicht rassistisch diskriminieren, wurde bislang nicht erbracht. Mehr noch: er wird verweigert. Demgegenüber geben nationale Studien von Menschenrechtsorganisationen ernst zunehmende Hinweise auf Dimensionen von Racial Profiling in der Polizei. So haben Amnesty International und das Deutsche Institut für Menschenrechte der Polizei zuletzt ein Problem mit Rassismus bescheinigt. (Vgl.http://www.amnestypolizei.de/kampagne/bericht.htmlhttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling.pdf)

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt stellt sich solidarisch und zu 100 Prozent an die Seite der mutigen Zeug*innen und Betroffenen von Kassel. KOP unterstützt ihr antirassistisches Engagement und das Engagement ihres juristischen Vertreters Sven Adam ausdrücklich. Es braucht auch in Zukunft unmissverständlichen Widerspruch gegen die rassistische Spaltung der Gesellschaft, wie sie (Bundes-)Polizei und Koblenzer Justiz praktizieren und festigen.

 

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Sven Adam: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de, Tel. 0551-4883169
BiplabBasu: biplab_basu@reachoutberlin.de, 030/ 695 68 344
Informationen zum Urteil: http://neu.isdonline.de/wp-content/uploads/2013/09/2013-08-21-Urteil-VG-KO1.pdf
Mehr Informationen zum Verfahrensverlauf demnächst unter: http://www.anwaltskanzlei-adam.de

Informationen zu Möglichkeiten von Monitoring:
Du musst kein*e Held*in sein, um Zivilcourage zu zeigen: http://kop-berlin.de/beitrag/du-musst-kein-e-held-in-sein-um-zivilcourage-zu-zeigen
Kampagne „Racial Profiling kostet!: http://kop-berlin.de/beitrag/kop-und-isd-starten-gemeinsame-kampagne-racial-profiling-kostet-racial-profiling-costs-le-controle-au-facies-coute-cher-racial-profiling-treft-irk-profillendirilmesinin-bir-bedeli-var

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Artikel zum Prozess um den Tod von Oury Jalloh aus der aktuellen CILIP

http://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2013/08/oury-jalloh-verfahren-cilip-3-2012.pdf

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New York – Gericht entscheidet Stop and Frisk Practices als verfassungswiedrig

„No one should live in fear of being stopped whenever he leaves his home to go about the activities of daily life. … Targeting young black and Hispanic men for stops based on the alleged criminal conduct of other young black or Hispanic men violates the bedrock principles of equality.“ (Shira Scheindlin )

Wie die New York Times mitteilt, hat ein US Gericht das Vorgehen des NYPD als rassistisch erklärt. Unter der sogenannten Stop and Frisk Practices wurden tausende Menschen widerrechtlich angehalten und durchsucht, so das Urteil des Gerichts. Die umstrittene Polizeipraxis Stop and Frisk Practices erlaubte es der New Yorker Polizei auf der Straße Personen nach Waffen oder Drogen zu kontrollieren. Nach Bundesrichterin Shira Scheindlin verfolgte das NYPD dabei aber eher eine “policy of indirect racial profiling”. Ihr zufolge seien überwiegend People of Coloure Opfer verdachtsunabhängiger Kontrolle. Das Gericht ordnete ein Pilotprojekt an, das den Beamt_innen des NYPD unabhängige Beobachter_innen zur Seite stellt, die nun festellen sollen, ob sich das aggressive rassistische Verhalten der Polizei auch ändert. Dabei sollen diese Beobachter_innen Kameras tragen und das Vorgehen der Beamt_innen aufzeichnen. Der abtretende Bürgermeister Michael Bloomberg ist von dem Urteil weniger begeistert und sieht schon die steigende Kriminalität auf New Yorks Straßen vor sich. Er hoffe das bis zu seinem Amtsende die Polizei weiter an der Stop and Frisk Practice festhalten werde. Bloomberg erklärte dazu: “I wouldn’t want to be responsible for a lot of people dying.” Wie es sich mit dem Tod von People of Coloure unter seiner Amtszeit verhält, machte erst kürzlich das Verfahren um Richard Haste deutlich. Der NYPD Officer wurde wegen Totschlags an Ramarley Graham im Berufungsverfahren wegen Verfahrensfehler freigesprochen. Der unbewaffnete 18 jährigen Graham wurde im Februar 2012 nach einer Stop and Frisk Aktion der Polizei von Richard Haste im Haus seiner Familie erschossen.

Presse: http://www.nytimes.com/2013/08/13/nyregion/stop-and-frisk-practice-violated-rights-judge-rules.html?emc=eta1&_r=2&

http://www.tagesschau.de/ausland/newyork284.html

http://jungle-world.com/artikel/2013/34/48309.html

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