Verhandlung zu „racial profiling“ geht in die zweite Instanz

„… wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe…“
(PM des VG Koblenz über die Aussage eines Polizisten)

Dieser Aussage eines Polizeibeamten stimmte das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Februar diesen Jahres zu. Damit schaffte das Verwaltungsgericht die Legalisierung für „racial profiling“ (wir berichteten). Gegen den Urteilsspruch wurde Berufung eingelegt. Nun geht es in die zweite Instanz. Termin ist der 29. Oktober 2012 ab 13.30 Uhr am Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wenn ihr beabsichtigt teil zu nehmen oder weitere Fragen habt, meldet euch kurz beim BUG (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.), um sicher zu sein, dass alle in den Gerichtssaal passen.

Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen! Solidarität mit den Betroffenen!

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