Rassismus – jetzt doch nicht legal

Endlich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat am 29. Oktober 2012 die Entscheidung des VG Koblenz für wirkungslos erklärt: Das VG Koblenz hatte die Klage eines Schwarzen Studenten abgewiesen, der sich damit gegen die rassistisch motivierte Polizeikontrolle (Grund: Hautfarbe) wehren wollte. Damit legitimierte und legalisierte das Gericht racial profiling und zeigte einmal mehr, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung in Deutschlang vorrangig für weiße Bio-Deutsche gilt. Das OVG hat nun klargestellt, dass die Kontrolle rechtswidrig war, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat.

Ein Stück Rechtsstaat in Deutschland, auch für People of Color?
KOP Dresden ist erleichtert, dass die Polizei ihre rassistischen Kontrollen nun nicht auch noch  juristisch legitimiert durchführen kann. Allerdings gehört racial profiling für viele People of Color in Deutschland zum Alltag und ist kein Einzelfall in Rheinland-Pfalz. So kontrollieren Bundespolizist_innen auch an Dresdner Bahnhöfen fast ausnahmslos People of Color und rechtfertigen dies über angebliche vermehrte Kriminalität (rassistische Kriminalisierung) oder über „unerlaubten Aufenthalt“ (Illegalisierung).

KOP Dresden fordert daher ein tatsächliches Ende der rassistischen Kontrollen – und der rassistischen Strukturen, Gesetze und Verordnungen, die racial profiling erst möglich machen. Auch als Zeug_in von racial profiling gilt: Sprecht die Betroffenen an und bietet Eure Unterstützung an. Beobachtet die Kontrolle und lasst die Betroffenen nicht mit der Polizei alleine. Rassistische Polizeigewalt folgt sehr häufig auf rassistische Kontrollen.

Gegen rassistische Kriminalisierung und Illegalisierung! Solidarität mit den Betroffenen!

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