Sachsens Demokratie nimmt NSU in den Fokus

KOP Dresden unterstützt die Kampagne Sachsens Demokratie, die sich in Zukunft verstärkt der Problematik NSU zuwenden will. Nicht zuletzt die staatlichen Behörden haben durch ihren Rassismus dazu beigetragen, dass die rassistische Mordserie so lange nicht aufgeklärt wurde. Rassistische Kriminalisierung der Opfer und ihre Angehörigen sowie die zeitweise Suche nach vermeintlichen Täter_innen mittels racial profiling (Stichwort “Mafia”) haben vom Tatmotiv Rassismus abgelenkt. KOP Dresden sieht den gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus in Deutschland in engem Zusammenhang mit den Nazimorden.

Aus der Erklärung von Sachsens Demokratie:

Die Kampagne Sachsens Demokratie wird in Zukunft verstärkt zu der Thematik des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) arbeiten. Als Schwerpunkte wollen wir dabei den sächsischen parlamentarischen Untersuchungsausschuss kritisch begleiten, auf das Unterstützer_innen-Netzwerk des NSU in Sachsen hinweisen und eine Auseinandersetzung mit institutionellem und Alltagsrassismus befördern.

Zwickau liegt in Sachsen!
Die bekennenden Nazis Uwe Böhnhard, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos lebten jahrelang unentdeckt in Sachsen. Aus Sicht der sächsischen Landesregierung scheint dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bereits mit der gern verwendeten Bezeichnung als „Thüringer Terrorzelle“ wird klargestellt, dass damit verbundene Verantwortlichkeiten nicht als sächsische gesehen werden wollen.
Vor über zehn Jahren schon hatte der damalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf die politische Leitlinie prägnant vorgegeben: Die Sachsen seien „völlig immun gegenüber den rechtsradikalen Versuchungen. In Sachsen haben noch keine Häuser gebrannt, es ist auch noch nie jemand umgekommen.“ (Sächsische Zeitung, 28.9.2000).
Entsprechend existiert in den zuständigen sächsischen Behörden ein prinzipieller Unwille und eine Unfähigkeit zur Aufklärung rechter Mord- und Gewalttaten. Ein Beispiel ist der Umgang mit dem Mord an Kamal Kilade im Oktober 2010 in Leipzig. Bis zuletzt wollte die anklagende Staatsanwaltschaft kein rassistisches Tatmotiv erkennen.

 

Die Polizei ist einem solchen in ihren Ermittlungen nicht nachgegangen und ignorierte Hinweise auf die rechte Gesinnung der Täter. Das Schwurgericht am Leipziger Landgericht aber folgte der Nebenklage, verurteilte einen der Täter wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und würdigte damit die rassistische Einstellung der Täter: “Er hat das Opfer nicht als Mensch gesehen, sondern als Ausländer, den man töten kann“, hieß es in der Urteilsbegründung. Anders im Fall des Wohnungslosen Andre K., der im Mai 2011 in Oschatz von fünf Männern zu Tode geprügelt worden war. Weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch das Gericht hielten es für notwendig, das Motiv der brutalen Tat aufzuklären. In dem ein Jahr andauernden Prozess am Leipziger Landgericht stießen die Versuche der Nebenklage, die sozialdarwinistischen Beweggründe der Täter offen zu legen, auf taube Ohren.

Sichtbarmachung der Unterstützer_innenstrukturen in Sachsen!
Eine Vielzahl der Unterstützer_innen des NSU leben in Sachsen: beispielsweise Thomas Starke in Dresden, Susann Eminger in Zwickau oder Mandy Struck in Schwarzenberg. Eine der maßgeblichen Unterstützerstrukturen des NSU – das im Jahr 2000 verbotene Neonazinetzwerk Blood & Honour – war auch in Sachsen aktiv. Aus den Reihen der sächsischen B&H-Sektion kamen mindestens drei NSU-Unterstützer. Bis heute finden sich personelle Kontinuitäten in der neonazistischen Musikbranche. Ein Beispiel: OPOS Records in Dresden. Für das Label zeichnen zwei Männer verantwortlich, die mit Blood&Honour in Verbindung standen. Michael Lorenz war letzter sächsischer Sektionschef und Sebastian Raack nahm an mehreren Treffen von B&H teil. Diese Nazis und ihre Netzwerke aus der Anonymität zu holen, ist eine zwingende Notwendigkeit.

Das Problem heißt Rassismus!
Der NSU handelte aus einer völkisch-nationalistischen und rassistischen Motivation heraus. In den eigenen Bekennervideos begründen die Macher_innen etwa den Mord an Enver Şimşek mit dem „Erhalt der deutschen Nation“. In einem anderen Video feiert der NSU seine Morde mit einem Schild: „Heute Dönerspieß“. Damit verhöhnen die Nazis ihre Opfer und werten gleichzeitig Menschen rassistisch ab, der vermeintliche „Türke“ wird zum aufgespießten Fleischstück degradiert. Damit zusammenhängend müssen wir auch über den gesamtgesellschaftlichen Rassismus in Deutschland sprechen. Die mediale Benennung der Taten als „Dönermorde“ ist mehr als nur leicht diskriminierend, sondern dem Wortspiel der Täter_innen erschreckend ähnlich. Die Gleichsetzung „Türke“ = Döner ist ein deutscher Alltagsrassismus, mit dem bereits Kinder sozialisiert werden. Umfragen zeigen immer wieder, dass Rassismus und Chauvinismus gerade in Sachsen dramatisch verbreitet sind. Selbstverständlich sind auch Behörden nicht frei von Rassismus, im Gegenteil ist er fest in deutschen Institutionen verankert. Die Suche nach den Mörder_innen der NSU-Opfer im Milieu „kriminelle Ausländer und Mafia“ statt in nazistischen Zusammenhängen zeigt, wie voreingenommen von rassistischen Kriminalisierungen deutsche Staatsdiener_innen ermitteln.

Was ist zu tun?
Die Netzwerke hinter dem NSU aufdecken.
Gemeinsam gegen Rassismus vorgehen.
Die Extremismusideologie als verharmlosende Verklärung rassistischer Gewalt entlarven.
Sächsische Verhältnisse kippen.

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Vortrag am 21. März

Racial Profiling und rassistische Polizeigewalt
Vortrag im Rahmen des Offenen Antifa Treffens
Donnerstag, 21. März um 20 Uhr im AZ Conni

Menschen, die durch bestimmte Merkmale wie Hautfarbe, Sprache oder eine
(unterstellte) Herkunft im Brennpunkt polizeilichen Interesses stehen,
erleben die immer gleichen Szenarien: unbegründete Passkontrollen,
Aggressionen der Beamt_innen, diskriminierende Beschimpfungen und
Beleidigungen, gewaltsame Festnahmen, Misshandlungen und Übergriffe.
Dabei handelt es sich nicht um „bedauerliche Einzelfälle“, sondern um
strukturellen Rassismus in der Institution Polizei und in der deutschen
Gesellschaft.
Der Vortrag erläutert strukturellen Rassismus, rassistische
Kriminalisierung und racial profiling an Beispielen, und geht dann auf die
Möglichkeiten von Betroffenen und Zeug_innen ein, sich gegen
polizeilichen Rassismus zu wehren.

 

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Rassismus wieder geleugnet

Die deutsche Bundesregierung leugnet weiterhin, dass Bundespolizist_innen die illegale und rassistische Praxis des racial profiling anwenden. Dabei häufen sich die veröffentlichten Fälle von rassistischen Polizeikontrollen (und anderen Maßnahmen), vor allem an Bahnhöfen und in Grenzgebieten – also in Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizei. Auch KOP Dresden hat darauf mit einer Kundgebung aufmerksam gemacht.

Kürzlich hat nun Ulla Jelpke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt: „Racial profiling bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei“ (17/11776). In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die Rechtswidrigkeit von racial profiling – und bestreitet jegliche rassistischen Maßnahmen durch die Bundespolizei getreu dem Motto “Es kann nicht sein, was nicht sein darf”. Dass darauf kein Verlass ist, zeigen jedoch die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort:

“Vor diesem Hintergrund ist die äußere Erscheinung einer Person unter Umständen eines von mehreren Kriterien, die zu einem Handeln der Beamten führen können, niemals jedoch das alleinige Kriterium. Das konkrete Verhalten oder das mitgeführte Gepäck einer Person, aber auch Informationen anderer Behörden sowie Informationen überzurückliegende unerlaubte Einreisen auf bestimmten Zugstrecken sind ebenso Kriterien wie Erkenntnisse zu Tatbegehungsweisen oder geographische Gegebenheiten, die auf die Nutzung zum Beispiel der Bahn zur unerlaubten Einreisehindeuten.”

Tatsächlich ist genau diese “äußere Erscheinung” ausschlaggebend. Denn auf “bestimmten Zugstrecken” und anderern “geographischen Gegebenheiten” werden People of Color grundsätzlich als Verdächtige und Illegale konstruiert und kontrolliert – für weiße Europäer_innen trifft dies nicht zu.  Erst im letzten Jahr wurde ein solcher Fall bekannt, bei dem zwei Bundespolizisten einen Schwarzen wegen seiner Hautfarbe kontrollierten. Dabei gab einer der Beamten offen zu, die Hautfarbe als Kriterium heranzuziehen, wenn es darum geht, potentielle “Illegale” zu kontrollieren.

Die Antwort der Bundesregierung könne die Kritik Betroffener nicht widerlegen, befindet auch die Anfrage-Stellerin. Die Linkspartei hat bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Schon damals leugnete die Regierung racial profiling und versucht damit, Kritik an der Polizei zu verhindern. Rassismus muss benannt werden, um ihn bekämpfen zu können.

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Broschüre online

bild_broschuereAb heute könnt Ihr unsere Broschüre: “what to do against police violence?” – “Was tun gegen Polizeigewalt?” endlich herunterladen. Auf elf Sprachen haben wir Informationen für Opfer und Zeug_innen (rassistischer) Polizeigewalt zusammen gestellt.

Außerdem findet ihr hier diese Informationen für Opfer und Zeug_innen auf weiteren Sprachen (nicht in der Broschüre enthalten): ukrainisch, norwegisch und sorbisch.

Wenn Ihr die Broschüre bei Euch auslegen oder zu Beratungszwecken verteilen möchtet, könnt Ihr uns eine E-Mail schreiben.

Wir bedanken uns bei der Linksjugend Dresden für ihre Spende für die Broschüre.

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Aufruf: Stoppt racial profiling! Kundgebung am 5. Dezember

KOP Dresden und URA Dresden rufen zur Kundgebung gegen racial profiling und rassistische Kriminalisierung auf:
Ort: Hauptbahnhof, Dresden
Zeit: Mittwoch, 5 Dezember um 15 Uhr

Zum Hintergrund (english below/ español más abajo)
Anfang des Jahres klagte ein Schwarzer Student gegen eine rassistische
motivierte Polizeikontrolle; das Verwaltungsgericht Koblenz gab jedoch der
Polizei Recht und somit grünes Licht für racial profiling,
Polizeikontrollen anhand von Hautfarbe oder unterstellter Herkunft. In
zweiter Instanz erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diese
Entscheidung für nichtig und die damalige Polizeikontrolle für
rechtswidrig. Somit wurde die juristische Legalisierung von „racial
profiling“ gerade noch gestoppt. Wir freuen uns darüber, dass das
rassistische Vorgehen der Polizei durch ein Gericht, wenn auch erst in
zweiter Instanz, nicht legitimiert wurde. Doch leider ist damit das
Problem rassistischer Polizeikontrollen nicht aus der Welt.
Täglich sind viele People of Color von „racial profiling“ betroffen; und
das nicht nur in Rheinland-Pfalz, auch wenn die Bundesregierung diese
polizeiliche Praxis bis heute leugnet: Bundesweit berichten People of
Color von ständigen Kontrollen, Schikanen, Demütigung. Rassismus ist ein
gesellschaftliches Phänomen, das sich fest in staatlichen Strukturen
verankert hat. Auch in Dresden gehören rassistische Polizeimaßnahmen zum
Alltag von People of Color – sei es die Hetzjagd auf Flüchtlinge letzten
Jahres zu Weihnachten oder die täglichen sogenannten verdachtsunabhängigen
Kontrollen an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen. In Dresden und ganz
Deutschland kann jeder Parkbesuch in Schikanen enden, die mehrheitlich
Menschen treffen die nicht ins Bild des Weißen Deutschen passen.
Wir stellen uns gegen polizeilichen Rassismus und fordern ein wirkliches
Ende rassistischer Kontrollen. Mit einer öffentlichen Kundgebung am
Dresdener Hauptbahnhof wollen wir über rassistische Polizeipraxen
informieren und ein klares Zeichen dagegen setzen. Neben Redebeiträgen zu
diesen Themen wird es auch einen Infostand geben, an dem ihr euch über
institutionalisierten Rassismus informieren könnt und wie ihr euch dagegen
wehren könnt. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit KOP Berlin eine
multilinguale Broschüre herausgebracht: „Was tun bei Polizeigewalt“. Daher
laden wir ein am Mittwoch, 5. Dezember 2012 von 15 bis 18 Uhr zu unserer
Kundgebung am Hauptbahnhof in Dresden ein. Kommt zahlreich und stellt euch
klar gegen den rassistischen Alltag!
Gegen rassistische Kriminalisierung und Illegalisierung! Schluss mit
racial profiling und rassistischer Polizeigewalt!

„Racist identity checks? Each is one too much!“ STOP RACIAL PROFILING!

At the beginning of the year a black student took action against a racist
motivated identity check, but the administration court of the city Koblenz
decided in favour of the police officers and therefore gave the go-ahead
for racial profiling – identity checks justified through the victims skin
colour. In appeals procedure the administrative appeals tribunal
Rheinland-Pfalz nullified the judgement and declared the identity check
illegal. The Legalisation of racial profiling was stopped last minute. We
are happy the court did not legitimate the racist behaviour of the police
officers. But racial profiling and racist police procedures are still an
up-to-date issue.
People of Colour are affected by racial profiling daily – not only in
Rheinland-Pfalz. Even if the German government denies this method of the
police; people of colour from the whole country report on permanent
checks, abasement and harassment. Racism is a social phenomenon that is as
well rooted in federal structures. In Dresden racist police actions belong
to the everyday life of people of colour as well. No matter if it is the
chivvy on refugees last winter around Christmas or the daily so called
“verdachtsunabhängige Kontrollen” -identity checks without a given
suspicion- at train stations and public places. In Dresden and the whole
country every visit of a park can end in abasement for people that do not
fit in the image of a white German.
We oppose to racism of the police and demand a real end to racist police
actions. With a manifestation at Dresdens main station we want to inform
about racist police procedures and take a symbolic stand against those. In
addition to speeches to the topic there will be an information desk where
you can learn something about institutionalised racism and how you can
resist to it. For this purpose we made a multilingual brochure: “What to
do against of police brutality”. We invite you to join our manifestation
on Wednesday 5. December 2012 from 3 to 6 pm at Dresden’s main station.

Stop racial profiling and racist police brutality!

„Control de identidad racista? Cada control es uno demás“-
STOPPT RACIAL PROFILING!!!

A comienzo de ano un estudiante de piel oscura se quejaba contra el
control policial de motivación racista, sin embargo el tribunal
administrativo de Koblenz le dió la razón a la policia y con ello luz
verde para racial profiling, controles policiales debido al color de piel
o origen presunto. En segunda instancia el tribunal superior
administrativo de Rheinland-Pfalz anuló esta decisión y con ello el
control policial de entonces. A travéz de ello se detuvo justo a tiempo la
legalización jurídica de „racial profiling“. Nosotros nos alegramos sobre
esto, que el proceder racista de la policía, aunque en segunda instancia a
travéz de un tribunal, no fué legitimado. Pero lamentablemente con ello
no desaparece el problema de control policial racista.
Todos los días son muchas personas de color afectadas por el „racial
profiling“, y eso no solo en Rheinland-Pfalz, aunque el gobierno federal
(alemán) deniege hasta ahora esta práctica policial. En todo el
territorio federal informan personas de color sobre constantes controles,
trabas y humillaciones. Racismo es un fenómeno social solidamente fijado
en las estructuras estatales. En Dresde pertenecen medidas policiales
racistas también en la vida cotidiana de las personas de color- así por
ejemplo la persecución de refugiados del ano pasado en navidad ó los
controles sin sospecha alguna que ocurren diariamente en estaciones
ferroviarias y lugares públicos. En Dresde como en toda Alemania cada
visita de un parque puede terminar en trabas; la mayoria de aquellas
afectan a gente que no encaja con la imagen del alemán blanco.
Nos ponemos en contra del racismo policial y exigimos un verdadero final
de controles racistas. Con una manifestación pública delante de la
estación central ferroviaria de Dresde queremos informar sobre las
prácticas racistas policiales y poner una clara senal en contra. Habrá
discursos sobre estos temas y una caseta de información, en la cual
ustedes podrán informarse sobre el racismo institucionalizado y también
como pueden protegerse contra ello. En colaboración con KOP Berlin hemos
publicado un folleto multilingual que se dedica al tema: „que hacer en
caso de una fuerza policial“. Les invitamos a nuestra manifestación el
miércoles 5 de diciembre de 15:00 a 18:00 horas en la estación central
ferroviaria en Dresde. Asistamos todos y opongamosnos claramente contra el
racismo diario!

Contra la criminalización e ilegalización racista! Basta con el racial
profiling y la violencia policial racista!

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Petition gegen racial profiling

Wir möchten Euch auf folgende Petition gegen racial profiling durch die Bundespolizei aufmerksam machen:

Wir, die Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen (die in der Begründung zu finden sind) einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.

Begründung

Wir fordern:
• Die bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei erlauben. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt_innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssen. Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung basierend auf „Racial/Ethnic Profiling“ Vorschub.
• Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen – wozu „Racial/Ethnic Profiling“ durch die Polizei zu zählen ist – in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzufügen.
• Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre hoheitlichen Aufgaben ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.
Offiziell gibt es „Racial/Ethnic“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zum Thema aus dem Jahr 2011 (Drucksache 17/6778) lautete die Antwort der Bundesregierung: „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“
Diese Ansicht kann aber ausschließlich auf theoretischen Überlegungen zur Anwendung des Polizeirechts basieren. Die Realität der Polizeiarbeit wird dabei offenkundig verkannt. Die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling“ ist der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle bzw. Schleierfahndung inhärent. Es soll hier insbesondere zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach verdächtig „fremd“ aussehenden Menschen Ausschau gehalten werden. Dass es dabei regelmäßig zur Diskriminierung aufgrund von rassistischen, ethnischen und religiösen Merkmalen kommt, zeigen auch zahlreiche Berichte von Betroffenen.
Die unklare Gesetzeslage im Bundespolizeigesetz bedarf dringend einer Klärung.
Dies gilt umso mehr, als internationale und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss4 und die Europäische Grundrechteagentur5 bereits dargelegt haben, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der „ethnischen“ Zuschreibung oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.

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Rassismus – jetzt doch nicht legal

Endlich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat am 29. Oktober 2012 die Entscheidung des VG Koblenz für wirkungslos erklärt: Das VG Koblenz hatte die Klage eines Schwarzen Studenten abgewiesen, der sich damit gegen die rassistisch motivierte Polizeikontrolle (Grund: Hautfarbe) wehren wollte. Damit legitimierte und legalisierte das Gericht racial profiling und zeigte einmal mehr, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung in Deutschlang vorrangig für weiße Bio-Deutsche gilt. Das OVG hat nun klargestellt, dass die Kontrolle rechtswidrig war, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat.

Ein Stück Rechtsstaat in Deutschland, auch für People of Color?
KOP Dresden ist erleichtert, dass die Polizei ihre rassistischen Kontrollen nun nicht auch noch  juristisch legitimiert durchführen kann. Allerdings gehört racial profiling für viele People of Color in Deutschland zum Alltag und ist kein Einzelfall in Rheinland-Pfalz. So kontrollieren Bundespolizist_innen auch an Dresdner Bahnhöfen fast ausnahmslos People of Color und rechtfertigen dies über angebliche vermehrte Kriminalität (rassistische Kriminalisierung) oder über “unerlaubten Aufenthalt” (Illegalisierung).

KOP Dresden fordert daher ein tatsächliches Ende der rassistischen Kontrollen – und der rassistischen Strukturen, Gesetze und Verordnungen, die racial profiling erst möglich machen. Auch als Zeug_in von racial profiling gilt: Sprecht die Betroffenen an und bietet Eure Unterstützung an. Beobachtet die Kontrolle und lasst die Betroffenen nicht mit der Polizei alleine. Rassistische Polizeigewalt folgt sehr häufig auf rassistische Kontrollen.

Gegen rassistische Kriminalisierung und Illegalisierung! Solidarität mit den Betroffenen!

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Racial Profiling Reloaded

Titel: Racial Profiling Reloaded – Konferenz zum gemeinsamen Handeln
Ort: Werkstatt der Kulturen Wissmannstraße 31 10249 Berlin In der Nähe von: U-Bahnhof Hermannplatz (U7 und U8)
Link out: KOP Berlin
Beschreibung:

Racial Profiling beschreibt eine Polizeipraxis, deren Anwendung in Deutschland bisher offiziell geleugnet wird. Dabei geht es um willkürliche Personenkontrollen aufgrund rassialisierter Hautfarbe, Ethnie, Religion, Sprache etc.; eine Praxis, die im öffentlichen Raum – auf der Straße, in Öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks und Einkaufscentern – oft zu beobachten ist und die in einem gerade abgeschlossenen Gerichtsverfahren in Koblenz sogar als rechtmäßig erklärt wurde.

Aus Sicht der „Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ und vieler antirassistischer Initiativen ist Racial Profiling ein klarer Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte und Beispiel eines institutionellen Rassismus, der unter dem Vorwand von Sicherheitsbestimmungen legitimiert wird.

In Großbritannien und Frankreich wird Racial Profiling von sozialen und migrantischen Verbänden in den letzten Jahren bereits öffentlich dokumentiert und scharf kritisiert, nachdem diese Polizeitaktik die sozialen Kämpfe der damit permanent stigmatisierten Communities zusätzlich angeheizt hatte.

Die Tagung Racial Profiling Reloaded ist bereits die vierte Veranstaltung, die KOP zu diesem Thema durchführt. Nach „Gewalt. Polizei. Rassismus. Wenn die Polizei zum Täter wird“ (2005), „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ (2007) und „Racial Profiling or The colour of guilt and innocence – Zur rassistischen Motivation polizeilicher Praxis“ (2009) steht diesmal der gemeinsame und koordinierte Kampf gegen Racial Profiling im Mittelpunkt. Zusammen wollen wir unsere Strategien austauschen, interdisziplinär bündeln und schlussendlich als starkes Netzwerk abstimmen.
Startdatum: 12-10-2012
Startzeit: 18.00
Enddatum: 13-10-2012

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Verhandlung zu „racial profiling“ geht in die zweite Instanz

“… wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe…”
(PM des VG Koblenz über die Aussage eines Polizisten)

Dieser Aussage eines Polizeibeamten stimmte das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Februar diesen Jahres zu. Damit schaffte das Verwaltungsgericht die Legalisierung für „racial profiling“ (wir berichteten). Gegen den Urteilsspruch wurde Berufung eingelegt. Nun geht es in die zweite Instanz. Termin ist der 29. Oktober 2012 ab 13.30 Uhr am Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wenn ihr beabsichtigt teil zu nehmen oder weitere Fragen habt, meldet euch kurz beim BUG (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.), um sicher zu sein, dass alle in den Gerichtssaal passen.

Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen! Solidarität mit den Betroffenen!

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Keine Ruhe für Hoyerswerda

Antifaschistische Demonstration: 22. September 2012 | Hoyerswerda
14.00 Uhr | Bahnhofsvorplatz

Hintergrund (aus dem Aufruf der Initiative Pogrom 91):
Im September 1991 griffen Neonazis unter Mithilfe und Applaus vieler Bürger_innen zwei Wohnheime von Vertragsarbeiter_innen und Asylsuchenden im ostsächsischen Hoyerswerda an. Mehrere hundert Menschen belagerten die Unterkünfte fünf Tage lang, bis schließlich alle Heimbewohner_innen aus der Stadt gebracht wurden. Nationale und internationale Medien berichteten über die Geschehnisse. Die „Evakuierung“ aller Bewohner_innen der Heime wurde nicht nur in Hoyerswerda selbst von vielen als „Erfolg“ gewertet. Die Angriffe bildeten damit den Startschuss für eine jahrelang anhaltende Welle der rassistischen Gewalt im wiedervereinigten Deutschland, die neben hunderten Verletzten zahlreiche Todesopfer forderte.

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