Petition gegen racial profiling

Wir möchten Euch auf folgende Petition gegen racial profiling durch die Bundespolizei aufmerksam machen:

Wir, die Petenten, fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen (die in der Begründung zu finden sind) einzuführen und umzusetzen, um Diskriminierung durch „Racial/Ethnic Profiling“ zu beenden. „Racial/Ethnic Profiling“ beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Herkunft oder Religion) als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Bundespolizei.

Begründung

Wir fordern:
• Die bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei erlauben. Bei diesen Kontrollen werden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung der Beamt_innen nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssen. Diese Kontrollen leisten daher ganz zwangsläufig einer Ungleichbehandlung basierend auf „Racial/Ethnic Profiling“ Vorschub.
• Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen – wozu „Racial/Ethnic Profiling“ durch die Polizei zu zählen ist – in § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzufügen.
• Durch Anti-Rassismus-Trainings und eine Überarbeitung der Einsatzstrategie die Polizeibehörden in die Lage zu versetzen, ihre hoheitlichen Aufgaben ohne „Racial/Ethnic Profiling“ durchzuführen. Sowohl die Polizeiausbildung als auch die Fortbildung von Polizeibeamt_innen muss auf diese Herausforderung angemessen reagieren.
• Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen, erlauben. Diese Vorkommnisse müssen von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet werden. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.
Offiziell gibt es „Racial/Ethnic“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zum Thema aus dem Jahr 2011 (Drucksache 17/6778) lautete die Antwort der Bundesregierung: „Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“
Diese Ansicht kann aber ausschließlich auf theoretischen Überlegungen zur Anwendung des Polizeirechts basieren. Die Realität der Polizeiarbeit wird dabei offenkundig verkannt. Die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling“ ist der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle bzw. Schleierfahndung inhärent. Es soll hier insbesondere zur Verhinderung der unerlaubten Einreise nach verdächtig „fremd“ aussehenden Menschen Ausschau gehalten werden. Dass es dabei regelmäßig zur Diskriminierung aufgrund von rassistischen, ethnischen und religiösen Merkmalen kommt, zeigen auch zahlreiche Berichte von Betroffenen.
Die unklare Gesetzeslage im Bundespolizeigesetz bedarf dringend einer Klärung.
Dies gilt umso mehr, als internationale und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss4 und die Europäische Grundrechteagentur5 bereits dargelegt haben, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der „ethnischen“ Zuschreibung oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.

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Rassismus – jetzt doch nicht legal

Endlich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat am 29. Oktober 2012 die Entscheidung des VG Koblenz für wirkungslos erklärt: Das VG Koblenz hatte die Klage eines Schwarzen Studenten abgewiesen, der sich damit gegen die rassistisch motivierte Polizeikontrolle (Grund: Hautfarbe) wehren wollte. Damit legitimierte und legalisierte das Gericht racial profiling und zeigte einmal mehr, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung in Deutschlang vorrangig für weiße Bio-Deutsche gilt. Das OVG hat nun klargestellt, dass die Kontrolle rechtswidrig war, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat.

Ein Stück Rechtsstaat in Deutschland, auch für People of Color?
KOP Dresden ist erleichtert, dass die Polizei ihre rassistischen Kontrollen nun nicht auch noch  juristisch legitimiert durchführen kann. Allerdings gehört racial profiling für viele People of Color in Deutschland zum Alltag und ist kein Einzelfall in Rheinland-Pfalz. So kontrollieren Bundespolizist_innen auch an Dresdner Bahnhöfen fast ausnahmslos People of Color und rechtfertigen dies über angebliche vermehrte Kriminalität (rassistische Kriminalisierung) oder über „unerlaubten Aufenthalt“ (Illegalisierung).

KOP Dresden fordert daher ein tatsächliches Ende der rassistischen Kontrollen – und der rassistischen Strukturen, Gesetze und Verordnungen, die racial profiling erst möglich machen. Auch als Zeug_in von racial profiling gilt: Sprecht die Betroffenen an und bietet Eure Unterstützung an. Beobachtet die Kontrolle und lasst die Betroffenen nicht mit der Polizei alleine. Rassistische Polizeigewalt folgt sehr häufig auf rassistische Kontrollen.

Gegen rassistische Kriminalisierung und Illegalisierung! Solidarität mit den Betroffenen!

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Racial Profiling Reloaded

Titel: Racial Profiling Reloaded – Konferenz zum gemeinsamen Handeln
Ort: Werkstatt der Kulturen Wissmannstraße 31 10249 Berlin In der Nähe von: U-Bahnhof Hermannplatz (U7 und U8)
Link out: KOP Berlin
Beschreibung:

Racial Profiling beschreibt eine Polizeipraxis, deren Anwendung in Deutschland bisher offiziell geleugnet wird. Dabei geht es um willkürliche Personenkontrollen aufgrund rassialisierter Hautfarbe, Ethnie, Religion, Sprache etc.; eine Praxis, die im öffentlichen Raum – auf der Straße, in Öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks und Einkaufscentern – oft zu beobachten ist und die in einem gerade abgeschlossenen Gerichtsverfahren in Koblenz sogar als rechtmäßig erklärt wurde.

Aus Sicht der „Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ und vieler antirassistischer Initiativen ist Racial Profiling ein klarer Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte und Beispiel eines institutionellen Rassismus, der unter dem Vorwand von Sicherheitsbestimmungen legitimiert wird.

In Großbritannien und Frankreich wird Racial Profiling von sozialen und migrantischen Verbänden in den letzten Jahren bereits öffentlich dokumentiert und scharf kritisiert, nachdem diese Polizeitaktik die sozialen Kämpfe der damit permanent stigmatisierten Communities zusätzlich angeheizt hatte.

Die Tagung Racial Profiling Reloaded ist bereits die vierte Veranstaltung, die KOP zu diesem Thema durchführt. Nach „Gewalt. Polizei. Rassismus. Wenn die Polizei zum Täter wird“ (2005), „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ (2007) und „Racial Profiling or The colour of guilt and innocence – Zur rassistischen Motivation polizeilicher Praxis“ (2009) steht diesmal der gemeinsame und koordinierte Kampf gegen Racial Profiling im Mittelpunkt. Zusammen wollen wir unsere Strategien austauschen, interdisziplinär bündeln und schlussendlich als starkes Netzwerk abstimmen.
Startdatum: 12-10-2012
Startzeit: 18.00
Enddatum: 13-10-2012

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Verhandlung zu „racial profiling“ geht in die zweite Instanz

„… wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe…“
(PM des VG Koblenz über die Aussage eines Polizisten)

Dieser Aussage eines Polizeibeamten stimmte das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Februar diesen Jahres zu. Damit schaffte das Verwaltungsgericht die Legalisierung für „racial profiling“ (wir berichteten). Gegen den Urteilsspruch wurde Berufung eingelegt. Nun geht es in die zweite Instanz. Termin ist der 29. Oktober 2012 ab 13.30 Uhr am Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wenn ihr beabsichtigt teil zu nehmen oder weitere Fragen habt, meldet euch kurz beim BUG (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.), um sicher zu sein, dass alle in den Gerichtssaal passen.

Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen! Solidarität mit den Betroffenen!

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Keine Ruhe für Hoyerswerda

Antifaschistische Demonstration: 22. September 2012 | Hoyerswerda
14.00 Uhr | Bahnhofsvorplatz

Hintergrund (aus dem Aufruf der Initiative Pogrom 91):
Im September 1991 griffen Neonazis unter Mithilfe und Applaus vieler Bürger_innen zwei Wohnheime von Vertragsarbeiter_innen und Asylsuchenden im ostsächsischen Hoyerswerda an. Mehrere hundert Menschen belagerten die Unterkünfte fünf Tage lang, bis schließlich alle Heimbewohner_innen aus der Stadt gebracht wurden. Nationale und internationale Medien berichteten über die Geschehnisse. Die „Evakuierung“ aller Bewohner_innen der Heime wurde nicht nur in Hoyerswerda selbst von vielen als „Erfolg“ gewertet. Die Angriffe bildeten damit den Startschuss für eine jahrelang anhaltende Welle der rassistischen Gewalt im wiedervereinigten Deutschland, die neben hunderten Verletzten zahlreiche Todesopfer forderte.

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Lesetipp: Polizei im Rassismus

Da der Sommer bald vorbei ist, haben wir schon mal einen Lesetipp für Euch:

Kritisch-lesen.de hat eine ganze Ausgabe (4. September) dem Thema Polizei im Rassismus gewidmet. Rezensiert werden Veröffentlichungen zu den Themen institutioneller Rassismus, racial profiling (je in Kanada, USA und Europa), Polizeigewalt in der BRD und zu den Aufstände in den Banlieues 2005.

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Vortrag: Polizeigewalt in Kolumbien

Ein Aktivist aus Kolumbien spricht über Repression, Brutalität, politische Verfolgung und Polizeiimmunität

Freitag, 7. September 2012  um 19.30 Uhr

Kosmotique (Martin-Luther-Str. 13, Dresden)

Yuri ist Aktivist gegen Polizeigewalt, Polizeibrutalität, politische Verfolgung und politische Bedrohung. Vor sechs Jahren haben Polizist_innen seinen Sohn am Rande eine Demonstration in Bogotá zu Tode geprügelt. Auf der Suche nach der Wahrheit hat Yuri Bedrohung und Verfolgung erlebt und sah sich mit der völligen Immunität der kolumbianischen Polizei konfrontiert. Er lebt im Exil in Spanien.

(Der Vortrag wird auf spanisch gehalten und parallel von einer Aktivistin von KOP Berlin übersetzt.)

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Erinnerungswoche an Marwa Ali el-Sherbini

Im Rahmen der Erinnerungswoche an Marwa el-Sherbini hält KOP einen Vortrag über institutionellen Rassismus in der Polizei, racial profiling und rassistische Polizeigewalt.
Termin: Freitag, 13. Juli 2012, 19:00
Ort: Blaue Fabrik Dresden (Prießnitzstraße 44, 01099 Dresden/Neustadt)

Mehr zu der Erinnerungswoche und weiteren Veranstaltungen gibt es bei der Gruppe Raddix. Hier außerdem ein Auszug aus der Einladung:
„Am 1. Juli 2009 starb die Ägypterin Marwa el-Sherbini durch 18 Messerstiche. Der Grund für die Tat waren menschenfeindliche und rassistische Motive des Täters, die in unserer Gesellschaft leider an Stärke gewinnen. Die Gruppe raddix veranstaltet zusammen mit dem Ausländerrat Dresden e.V. und dem DSC Fanrat eine Veranstaltungsreihe im Rahmen der Erinnerungswoche. Ziel ist es, die Gesellschaft insbesondere für die Themen des Alltagsrassismus und der Diskriminierung aus ausländerfeindlichen Motiven zu sensibilisieren.“

Wie nötig Dresden das hat, zeigte kürzlich CDU-Fraktionschef Böhme-Korn, für den ein Erinnern an Nazi-Verbrechen und rassistische Morde in Dresden nur ein Versuch ist, Dresden mit einem “Netz der Schande zu überziehen”.  (Zum Artikel bei addn)

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Vortrag zu racial profiling beim Ausländer_innenrat

KOP Dresden und der Ausländer_innenrat laden ein zum Vortrag mit anschließender Diskussion.

Die Themen: struktureller Rassismus, racial profiling, rassistische Polizeigewalt, „Was tun?“
Termin: Montag, 18. Juni 2012 um 19 Uhr
Ort: Internationales Begegnungszentrum, Heinrich-Zille-Straße 6

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Protest gegen Abschiebung

Am 8. Mai 2012 (Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus) haben etwa 130 Menschen gegen eine Abschiebung am Dresdner Hauptbahnhof demonstriert. Zahlreiche Aktivist_innen versuchten den Bus zu blockieren, mit dem eine 22-jährige Romi mit ihrem Sohn nach Serbien abgeschoben wurde. KOP Dresden verurteilt jede Abschiebung als staatlichen Rassismus! Wir fordern vor allem, die Abschiebung von Roma und Romnija in osteuropäische Staaten auszusetzen, solange sie dort derart akut von antiziganistischer Hetze und Gewalt bedroht sind.

Hier die gemeinsame Pressemitteilung des NAMF (Netzwerk Migration, Asyl, Flucht)
Am gestrigen Dienstag haben über 130 Menschen gegen eine rechtswidrige Abschiebung in Dresden protestiert. Eine 22jährige Roma aus Zittau sollte mit ihrem Kind nach Serbien abgeschoben werden. Die anwesende Polizei reagierte dabei mit völlig überzogener Brutalität auf die friedlichen Proteste. Einige Personen wurden verletzt.

Im konkreten Fall ließen die Behörden in Dresden die junge Frau eine sogenannte „Freiwilligkeitserklärung“ unterschreiben. Dabei waren weder ein Rechtsbeistand noch ein Dolmetscher bei der Unterzeichnung anwesend. Ihr wurde so wesentlich erschwert, sich mit den Konsequenzen der Unterzeichnung auseinander zusetzen. Die Unterschrift wurde offensichtlich auch unter großem Druck erreicht, ihr Bruder wurde unter menschenunwürdigen Bedingungen von der Polizei inhaftiert, als er sich weigerte, ebenfalls solch eine Erklärung zu unterschreiben. Nicht zuletzt mit der Angst, ihr und ihrem Kind könnte ähnliches widerfahren, stimmte sie zu, mit der Konsequenz, dass ein rechtmäßiges Asylverfahren wohl nur noch sehr schwer über den Rechtsweg in Deutschland erreichbar wäre. Die Kosten für die Busreise muss die Frau darüber hinaus rechtswidrigerweise selber tragen, obwohl sie kaum Geld hat. Bei der Einreise nach Serbien muss sie sich bei der deutschen Botschaft in Belgrad melden, in einer Stadt, in der sie keinen kennt, und die 300 Km von ihrem Heimatort entfernt liegt, und wo ihr dann erstmal ihre Papiere abgenommen werden.

Jeden Tag werden in Deutschland Menschen auf diese Art und Weise und unter diesen Bedingungen abgeschoben. Menschen, die teilweise nie eine reale und faire Chance hatten, Asyl zu beantragen, um so ihrer Verfolgung und Unterdrückung zu entkommen. Besonders Sinti und Roma werden in vielen Ländern Europas aufgrund ihrer Ethnie verfolgt, kriminalisierten und entrechtet. Sie sind häufig Gewalt und einem Klima des Hasses ausgesetzt. Auch in Serbien ist dies der Fall.

Die Abschiebungen in Deutschland finden meist im Morgengrauen statt, wobei die Personen unvorbereitet aus ihren Flüchtlingslagern abgeholt und in ein Bus oder ein Flugzeug gesetzt werden. Hauptsache weg, das scheint die Devise der deutschen Behörden zu sein. Diese Praxis passt zur gesamt-europäischen Migrationspolitik und ist nur die konsequente Fortsetzung der menschenverachtenden Asylpolitik in Deutschland und der EU seit den 1990ern.

Wir fordern von der Stadt Dresden und der zuständigen Ausländerbehörde, diese menschenverachtende Praxis der Abschiebungen zu beenden. Kein Mensch sollte unter Zwang oder unter großem psychischen Druck abgeschoben werden, Einzelfallprüfungen müssen zwingend und unter Teilnahme von Rechtsbeiständen und Betreuern bzw. Dolmetschern durchgeführt werden.

Lesenswert außerdem die Artikel von addn und dnn

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